Grundrechtsschutz
Prozessführung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichteter Gerichtshof mit Sitz in Straßburg. Der Gerichtshof prüft alle Akte der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung in Bezug auf eine allfällige Verletzung der Konvention.
Wir vertreten regelmäßig bei Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention vor dem EGMR. Bei Verletzungen der EU-Grundrechtecharta vertreten wir auch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg.
Individualbeschwerden
Am wichtigsten sind in der Praxis die Individualbeschwerden. Mit dieser Beschwerde können Bürger/innen und juristische Personen, die direkt von einer staatlichen Maßnahme betroffen sind, gerichtlich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) überprüfen lassen, ob sie der staatliche Akt in Rechten verletzt, die ihnen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zustehen. Eine Individualbeschwerde beim EGMR bietet ein zusätzliches Rechtsmittel, wenn innerhalb eines Staates alle Instanzen ausgeschöpft sind.
Wir haben Mandanten insbesondere bei Verletzung folgender Rechte vertreten:
- Art 6 EMRK – Recht auf ein faires Verfahren.
- Art 8 EMRK – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
- Art 10 EMRK – Freiheit der Meinungsäußerung.
- Art 11 EMRK – Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.
- Art 14 EMRK – Recht auf wirksame Beschwerde.