Verfassungsrecht
Prozessvertretung in verfassungsgerichtlichen Verfahren
Grundrechte, Staatsorganisation und Finanz-Verfassung. Das Verfassungsrecht prägt unsere gesamte Rechtsordnung, weshalb sich verfassungsrechtliche Fragen in allen Rechtsgebieten stellen.
Unser Leistungsspektrum reicht von verfassungsrechtlichen Gutachten über die Beratung zu Verfassungs- und Unionsrechtmäßigkeit von Gesetzesentwürfen, der gesetzgeberischen Umsetzung von verfassungs- und unionsgerichtlichen Entscheidungen in Gesetzgebungsverfahren bis zur Prozessvertretung in verfassungsgerichtlichen Verfahren.
Wir vertreten insbesondere vor dem Verfassungsgerichtshof in Wien in folgenden Verfahren:
- Beschwerden gegen Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte nach Art 144 B-VG ("E-Verfahren");
- Gesetzesprüfungsverfahren nach Art 140 B-VG ("G-Verfahren");
- Verordnungsprüfungsverfahren nach Art 139 B-VG ("V-Verfahren");
- Wahlanfechtungen;
- Anfechtung von Volksbegehren, Volksbefragungen, Volksabstimmungen und Europäischen Bürgerinitiativen; und
- Streitigkeiten aus parlamentarischen Untersuchungsausschüssen.
Bei Bezügen zum Europa‑ und Völkerrecht – insbesondere der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, den Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarkts und der Europäische Menschenrechtskonvention – vertreten wir auch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.