EU-Beihilfenrecht
Prozessvertretung und Untersuchungen zu staatlichen Beihilfen
In der heutigen vernetzten Weltwirtschaft ist ein fairer Wettbewerb unerlässlich, um die Effizienz der Märkte zu fördern und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu gewährleisten. In der Europäischen Union (EU) ist das Konzept der staatlichen Beihilfen von großer Bedeutung für die Regulierung aller wirtschaftlichen Aktivitäten in den Mitgliedstaaten. Staatliche Beihilfen sind alle von staatlicher Seite gewährten finanziellen oder materiellen Vorteile, die den Wettbewerb auf dem EU-Binnenmarkt verzerren können.
Das EU-Beihilferecht zielt darauf ab, unfaire Vorteile zu verhindern, die bestimmten Unternehmen oder Branchen von EU-Mitgliedstaaten gewährt werden. Solche Vorteile können direkte Subventionen, Steuervergünstigungen, Bürgschaften, Vorzugsdarlehen oder auch die Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen zu reduzierten Preisen sein. Das Hauptziel der EU-Beihilfevorschriften besteht darin, einen fairen Wettbewerb aufrechtzuerhalten, indem sichergestellt wird, dass kein Unternehmen oder keine Branche auf dem EU-Binnenmarkt einen unfairen Vorteil gegenüber anderen erhält.
Die Schwerpunkte von Bluebrick Chambers im Bereich EU-Beihilfen sind insbesondere Untersuchungen und Prozessführung im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen. Wenn Unternehmen Gegenstand eines von der Europäischen Kommission eingeleiteten Beihilfeverfahrens werden oder durch unrechtmäßige Subventionen an Wettbewerber geschädigt werden, unterstützen wir mit langjähriger Erfahrung und intimer Kenntnisse des Prozessrechts bei der Beantwortung von Informationsanfragen und der Verteidigung ihrer Interessen vor staatliche Behörden, Verwaltungsgerichten und den Unionsgerichten in Luxemburg.