EU Sanktionen
Prozessvertretung in sanktionsrechtlichen Verfahren
Restriktive Maßnahmen oder "Sanktionen" sind ein Instrument der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union. Sanktionen sollen eine Änderung in der Politik oder im Handeln derjenigen bewirken, gegen die sich die Maßnahmen richten, und so die Ziele der GASP befördern.
Sie richten sich gegen
- die Politik von Regierungen von Nicht-EU-Mitgliedstaaten;
- Organisationen (Unternehmen), die die Mittel für die Politik, gegen die sich die Maßnahmen richten, bereitstellen;
- Gruppen oder Vereinigungen wie etwa terroristische Gruppen; und
- Einzelpersonen, die die Politik, gegen die sich die Maßnahmen richten, unterstützen.
Zu Sanktionen zählen:
- Waffenembargos;
- Einreisebeschränkungen für gelistete Personen (Reiseverbot);
- Einfrieren der Vermögenswerte von gelisteten Personen oder Organisationen;
- Wirtschaftssanktionen oder Einschränkungen für bestimmte Wirtschaftszweige, u. a. Einfuhr- oder Ausfuhrverbote für bestimmte Güter, Investitionsverbote, Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen.
Gelistete Personen und Organisationen können beim Rat beantragen, dass der Beschluss, sie in die Liste aufzunehmen, überprüft wird. Schließlich haben die gelisteten Personen und Organisationen die Möglichkeit, den Beschluss des Rates – unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 AEUV genannten Voraussetzungen – vor dem Gericht der Europäischen Union anzufechten.
Wir beraten Organisationen, Personen und öffentlichen Stellen bei der rechtskonformen Strukturierung der eigenen internationalen (Geschäfts-)Tätigkeit. Wenn notwendig vertreten wir in Verfahren vor mitgliedsstaatlichen Behörden und Unionsgerichten, wenn sich direkt oder indirekt Betroffene ungerechtfertigt von Sanktionen beeinträchtigt sehen.